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Service

Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung bringen Mehrarbeit für Vertragsärzte

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1.4.2007 wird den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet Tarife mit Selbstbehalt oder Beitrags- ... weiter »

Urteile

BGH, Urteil vom 01.02.2007 III ZR 126/06 Nach diesem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Arzt dem Patienten Honorarleistungen dann nicht... weiter »


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Herzlich willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Andreas Stark in Kiel.

Seit über 10 Jahren ist die Kanzlei vorwiegend im Bereich des Medizinrechts tätig und berät Ärzte und Zahnärzte. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Rechtsanwalt Stark Spezialist in allen Fragen des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Kooperationsverträgen, des Berufsrechts und des Vergütungsrechts der Heilberufe.

Seine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts umfasst daneben die Beratung von Apothekern und anderen Leistungserbringern und die Beratung in allen Bereichen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts.

Neben Ärzten berät die Kanzlei aber auch GKV- und PKV-Patienten bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegen ihre Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Da die Nähe zu den Mandanten überaus wichtig ist, bietet die Kanzlei Beratungen und Besprechungen direkt bei Ihnen im Haus an.

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Lehmkoppel 10 | 24107 Kiel | Tel.: 0431/3198322 | Fax: 0431/3198362